Ja, ein Sachverständiger kann Ihnen im Falle einer verpfuschten Reparatur in einer Autowerkstatt helfen.
Bei der Prüfung von Rechnungen analysiert ein Kfz-Sachverständiger alle Rechnungsposten im Detail. Dabei achtet er besonders auf die Angemessenheit der geplanten Kosten und die Höhe der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden. Mit Hilfe eines Kalkulationsprogramms des Fahrzeugherstellers analysiert der Sachverständige die einzelnen Arbeitsstunden für die angegebenen Reparaturstufen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein Gutachten zur Beweissicherung zu erstellen. In diesem Gutachten bewertet der Sachverständige die Rechnung und den aktuellen Zustand Ihres Fahrzeugs.
Für alle Fahrzeugtypen gibt es vom Hersteller festgelegte Norm-Betriebsstunden, die als Richtwert für den Austausch von Verschleißteilen dienen. Stellt der Sachverständige fest, dass Ihre Werkstatt für den Austausch eines verschlissenen Teils zu viel Zeit berechnet hat, können Sie eine Beschwerde darüber einreichen. Es ist jedoch zu beachten, dass es bei älteren Fahrzeugen Abweichungen von der Standardbetriebszeit geben kann. Ein Beispiel hierfür wären Bauteile mit offensichtlicher Korrosion, die sich nicht ohne Weiteres aus dem Fahrzeug entfernen lassen. In solchen Fällen wird ein Erschwerniszuschlag erhoben, der in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden muss.