Unfallgutachten & Schadengutachten

Wir helfen Ihnen, damit Ihnen Ihr Unfallschaden in voller Höhe erstattet wird!

Auf der Straße oder auf einem Parkplatz kann Ihr Auto ohne eigenes Verschulden beschädigt werden. Die verantwortliche Partei für den Unfall muss die Schäden abdecken. In den meisten Fällen kann eine Laie nicht genau einschätzen, wie groß der Schaden ist oder welche Auswirkungen er auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs hat. Selbst wenn es sich um einen scheinbar geringfügigen Schaden handelt, wie ein leichter Stoß beim Parken, kann dies manchmal schwerwiegendere zugrunde liegende Schäden verursachen.
Um sicherzustellen, dass Sie bei der Schadensregulierung nicht benachteiligt werden, benötigen Sie einen Schadensbericht oder eine Unfallbewertung. Dieser Bericht gibt Ihnen außerdem Auskunft über die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Wir werden zeitnah zu Ihnen kommen oder Ihr Fahrzeug in unserer Prüfhalle begutachten. Als Experten für Unfallbewertungen und Schadensermittlungen bestimmen wir unabhängig und neutral den vollen Umfang des Schadens.

Selbst wenn die Versicherung des schuldigen Fahrers Ihnen ein verlockendes Angebot für Ihren Unfallfall unterbreitet, haben Sie immer das Recht, einen Fahrzeugsachverständigen Ihrer Wahl zu wählen!

Indem Sie Ihren Fall unserem Kfz-Ingenieurbüro anvertrauen, profitieren Sie von unserer umfassenden und unvoreingenommenen Bewertung der Schäden an Ihrem Fahrzeug im Umgang mit der gegnerischen Versicherung.



Rufen Sie uns an:
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Schadensersatz oder Wiederherstellung – Ihre Wahl!

Im Absatz 1 des § 249 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es:
"Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
Mit anderen Worten, im Falle eines unverschuldeten Unfalls oder Schadens müssen Sie als Geschädigter entschädigt werden, als ob das Ereignis niemals stattgefunden hätte. Dies schließt die Kosten für die Expertenbewertung mit ein. Darüber hinaus besagt Absatz 2, dass Sie als Geschädigter das Recht haben, die Reparatur des Fahrzeugs zu verlangen oder eine Entschädigung in Geld zu erhalten. Nutzen Sie Ihre Rechte und vertrauen Sie die Bewertung des Schadens dem Fachmann an!

Welche Vorteile hat ein Unfallgutachten?
Um eine umfassende Beweissicherung sicherzustellen, erstellen wir eine detaillierte Dokumentation des Schadens. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Mängel professionell und sachgemäß behoben werden, und es kommt später zu keinen Unstimmigkeiten bezüglich des Ausmaßes des Schadens.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Schaden an Ihrem Fahrzeug finanziell abzugelten, dient unser Unfallgutachten der Versicherung als Grundlage für die Abrechnung. Diese Methode der sogenannten fiktiven Schadensabrechnung arbeitet oft zugunsten Ihrer Interessen.
Durch unser Unfallgutachten haben Sie die Möglichkeit, eine Wertminderung geltend zu machen. Anhand von Parametern wie Reparaturmethode, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Laufleistung ermitteln wir die Wertminderung für Ihr Auto oder Motorrad. Es gibt verschiedene Berechnungsverfahren für diese sogenannte merkantile Wertminderung, und wir informieren Sie über die für Sie geeignetste Vorgehensweise.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchten, sind Sie dazu verpflichtet, alle durchgeführten Reparaturen anzugeben. Dieses Prinzip des deutschen Rechts basiert auf dem Grundsatz von "Treu und Glauben": Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, alle Faktoren, die die Bewertung beeinflussen könnten (einschließlich negativer Aspekte), offenzulegen. Unser Unfallgutachten dokumentiert den genauen Umfang des Schadens, was Ihnen beim späteren Verkauf als verlässliche Grundlage dient.
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs haben Sie gesetzlich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Oft wird der Wert des Fahrzeugs pauschal geschätzt. In unserem Unfallgutachten berechnen wir die Mindestklasse des Ersatzfahrzeugs, die Ihnen tatsächlich zusteht.
Falls Sie den Mietwagen nicht nutzen möchten, haben Sie das Recht auf eine Erstattung des Nutzungsausfalls für Ihr Fahrzeug. Hierfür berechnen wir im Unfallgutachten den Ihnen zustehenden Tagesbetrag.
Wir erstellen Gutachten für Unfälle und Schäden an allen Arten von Lastwagen, Motorrädern, Anhängern, landwirtschaftlichen Maschinen und individuellen Fahrzeugaufbauten. Dies gilt unabhängig von der Fahrzeugmarke. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch bei Kaskoschäden zur Verfügung. Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden wird in der Regel jedoch bei einem Kaskoschaden ein Gutachter von Ihrer eigenen Versicherung beauftragt. Die Details hierzu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Was beinhaltet ein Kfz-Schadengutachten?

Ein Schadengutachten verschafft Ihnen eine detaillierte Übersicht über den Umfang des Schadens, die Höhe des Schadens und den Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Schadenereignis!

  • Begutachtung in unserem Prüfungsraum.
  • Berechnung der erforderlichen Reparaturkosten, Kosten für die Instandsetzung und Lackierung.
  • Dokumentation der Fahrzeugdaten, einschließlich der genauen Typidentifikation mit Standard- und Sonderausstattung, Reifengröße, Profiltiefe, Kilometerstand und Bewertung des Pflegezustands.
  • Einschätzung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach dem Schadenereignis.
  • Aufzeichnung der Wertminderung, wenn der Wert des Fahrzeugs beeinträchtigt ist.
  • Berechnung des Wiederbeschaffungswertes unter Berücksichtigung der entsprechenden Bewertungsmethode.
  • Berechnung des Restwerts im Falle eines Totalschadens.
  • Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer in Arbeitstagen, ohne Berücksichtigung von Stillstand- oder Wartezeiten.
  • Ausführliche Darstellung des genauen Schadenumfangs, inklusive Aufzählung aller beschädigten Baugruppen. Darüber hinaus detaillierte Auflistung aller erforderlichen Ersatzteile mit ihren Preisen.
  • Entschädigung für Nutzungsausfall pro Tag gemäß der ermittelten Nutzungsausfallgruppe.
  • Kostenermittlung für Umbauten von Sonderkomponenten, Radiosystemen oder spezieller Innenraumausstattung.
  • Geschätzte Zeitspanne für die Wiederbeschaffung im Fall eines Totalschadens.

Welche weiteren Ansprüche können aus einem Haftpflichtschaden entstehen?

Aus dem Haftpflichtschaden können neben den allgemeinen Forderungen noch weitere Ansprüche entstehen:
  • Sachkosten zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung:
    Die Kosten für Reparaturen, entgangene Nutzungsmöglichkeiten, Mietwagen, Bergung, Abschleppen, den Ersatzwert, Entsorgung und Sachschäden.
  • Personenbezogene & sonstige Ansprüche:
    Medizinische Kosten, Einkommensverlust, Schmerzensgeld, Gebühren für Sachverständige, Anwaltsgebühren, Nebenkostenpauschale, Finanzierungsgebühren, Zulassungsgebühren, Gebühren für Ummeldung, und Standkosten.
Wer trägt die Kosten eines freien Sachverständigen?
Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Gutachter?
Wenn Sie als Unfallgeschädigter gelten (Sie sind nicht für den Unfall verantwortlich), müssen die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Dies gilt, sofern die Grenze für Bagatellschäden von etwa 750,- € - 1.000,- € nicht überschritten wird. Falls es sich um einen Bagatellschaden handelt, ist es ratsam, kein Gutachten, sondern lediglich einen günstigeren Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Auch die Kosten für den Kostenvoranschlag sollten in diesem Fall vom Verursacher oder dessen Versicherung übernommen werden. Für eine vollständige Kostenübernahme ist es erforderlich, dass Sie keinerlei Mitschuld am Unfallgeschehen haben. Bei einer teilweisen Mitschuld oder Mitverantwortung für den Unfall müssen Sie die Kosten des Sachverständigengutachtens entsprechend der ermittelten Haftungsquote tragen.

Wie läuft die Gutachtenerstellung konkret ab?

Schritte einer Kfz-Gutachtenerstellung:
  • 1

    Beauftragung eines Kfz-Gutachters für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens

    Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit dem von Ihnen bevorzugten Gutachter zur Schadensaufnahme. In Fällen, in denen Ihr Fahrzeug erheblich beschädigt ist und nicht mehr fahrtüchtig ist, wird der Gutachter einen Vor-Ort-Termin für die Begutachtung arrangieren. Falls der Schaden die Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeugs nicht beeinträchtigt hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Ort der Begutachtung. Unser Gutachter wird gemeinsam mit Ihnen einen Termin in unserer eigenen Prüfhalle vereinbaren oder auf Wunsch auch in Ihrer Werkstatt, an Ihrem Arbeitsplatz usw.
  • 2

    Die Begutachtung und Schadenaufnahme

    Vor Ort wird der Sachverständige gemeinsam mit Ihnen alle weiteren Schritte besprechen. Zunächst wird die sogenannte Abtretungserklärung, also unsere Beauftragung, ausgefüllt und unterzeichnet. Danach wird Ihr Kfz-Sachverständiger Ihr Fahrzeug begutachten und Sie nach dem Unfallhergang sowie dem entstandenen Schaden befragen. Sie erhalten Informationen zur Vorgehensweise der Schadenaufnahme und haben natürlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Experte wird eine Lichtbilddokumentation beginnen, die zunächst eine Rundumansicht des Fahrzeugs einschließt, um den Gesamtzustand festzuhalten. Anschließend werden Bilder von den Rädern, der Fahrgestellnummer, dem Kilometerstand, dem Innenraum, eventuellen Vorschäden sowie der TÜV-Plakette gemacht. Danach erfolgt eine detaillierte Fotografie des Schadenbereichs aus verschiedenen Blickwinkeln, wobei zunehmend ins Detail gegangen wird.
  • 3

    Erstellung des Unfall- und Schadengutachtens

    Nach der Begutachtung beginnt der Sachverständige mit der Erstellung des Gutachtens. Er wählt die Fotos aus, auf denen die Beschädigungen deutlich zu erkennen sind, und kennzeichnet die betroffenen Stellen. Sobald alle Bilder bearbeitet sind, recherchiert der Gutachter den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Bei der Schadenskalkulation kann es sein, dass der Gutachter, falls der Schaden die 70%-Regelung überschreitet, auch den Restwert des beschädigten Fahrzeugs ermitteln muss. Nach Festlegung aller relevanten Werte verfasst der Kfz-Sachverständige alle erforderlichen Texte und erstellt das endgültige Gutachten. Die Dauer, die für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens benötigt wird, erfahren Sie hier.
  • 4

    Versand des Schadengutachtens und Begleitung bei der Schadenabwicklung

    Schließlich wird das erstellte Gutachten an den Auftraggeber geschickt, gegebenenfalls an dessen Rechtsanwalt und eine Kopie wird auch an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gesendet. Vorher informieren wir den Kunden telefonisch über die Ergebnisse und beraten ihn für die weiteren Schritte.
    Unser Service geht darüber hinaus. Während des gesamten Prozesses der Schadensabwicklung und der Regulierung durch die Versicherung stehen wir unserem Kunden zur Seite, bis der Schaden vollständig behoben ist. Falls die gegnerische Versicherung Abzüge vornimmt, erstellen wir eine fundierte Stellungnahme zu den technischen Aspekten, um unsere Argumente durchsetzbar zu machen.
Führt ein Unfallgutachten alle Schäden am Auto auf, oder nur bestimmte?
Ein Gutachten wird immer spezifisch für den vorliegenden Schaden erstellt und erfasst den Umfang der entstandenen Schäden. Falls Ihr Fahrzeug durch einen Auffahrunfall am Heck beschädigt wurde, wird lediglich der Heckschaden und seine Auswirkungen begutachtet.
Andere Schäden, die nicht durch diesen Unfall verursacht wurden, haben für das Kfz-Gutachten eine geringere Bedeutung. Zum Beispiel werden vorherige Schäden an Ihrem Fahrzeug bei der Berechnung einer möglichen Wertminderung mit einbezogen.

Wenn neu entstandene Schäden ältere Unfallschäden überlagern, müssen entsprechende Abzüge berücksichtigt werden.
Die Wertminderung nach einem Verkehrsunfall, falls sie relevant ist, wird ebenfalls als Schadensart bei der Erstellung des Kfz-Gutachtens beachtet. Sie quantifiziert den Wertverlust Ihres Fahrzeugs aufgrund der sogenannten Offenbarungspflicht, die beim möglichen Verkauf des Fahrzeugs anfällt.

Wir freuen uns auf Sie!
Machen Sie sich keine Sorgen um Anfahrtkosten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen und dessen Anfahrt.
Unser unabhängiges Sachverständigenbüro für die Kraftfahrzeugbewertung hat seinen Sitz in München und erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang. Wir bieten Dienstleistungen zur Bewertung von Fahrzeugen aller Marken an und bringen erfahrene Fachleute zusammen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Besichtigung Ihres Unfallfahrzeugs in einem Umkreis von 100 Kilometern um München an.
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