Unsere Unterstützung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Sie die volle Entschädigung für Ihren Unfallschaden erhalten.

Ob auf der Straße oder in einem Parkhaus, es besteht immer die Möglichkeit, dass Ihr Fahrzeug unbeabsichtigt beschädigt wird. Die Verantwortung für den entstandenen Unfallschaden liegt beim Verursacher. Dennoch fällt es den meisten Laien schwer einzuschätzen, wie gravierend der Schaden ist oder wie er sich auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs auswirken kann. Auch wenn der Schaden äußerlich oberflächlich erscheint, können scheinbar harmlose Kollisionen manchmal verborgene Schäden verursachen.

Um sicherzustellen, dass Sie bei der Schadensregulierung keine Nachteile erleiden, ist ein Schadengutachten oder Unfallgutachten unerlässlich. Dieses Gutachten liefert nicht nur Informationen über den Umfang des Schadens, sondern beurteilt auch die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen! Wir sind in der Lage, zeitnah zu Ihnen nach Hause zu kommen oder Ihr Fahrzeug in unserer Untersuchungshalle zu begutachten. Als Experten für Unfallgutachten und Schadengutachten ermitteln wir unparteiisch und objektiv das gesamte Ausmaß des Schadens.

Warum einen Gutachter zuerst konsultieren und nicht selbst handeln?

Einen Gutachter zuerst aufzusuchen ist empfehlenswert, weil er das Fachwissen und die Erfahrung hat, Schäden korrekt zu bewerten, eine genaue Dokumentation erstellt und bei Versicherungsansprüchen hilft. Dies spart Zeit, minimiert Stress und reduziert das Risiko von Fehlern. Ein Gutachter ist unparteiisch und kann in Verhandlungen unterstützen, um faire Entschädigungen zu sichern.
Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen ein verlockendes Angebot für Ihren Schadenfall unterbreitet: Sie haben stets das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu konsultieren!
Der Vorteil, wenn Sie unser Kfz-Sachverständigenbüro in München beauftragen: Wir bewerten den Schaden an Ihrem Fahrzeug gegenüber der gegnerischen Versicherung umfassend und unvoreingenommen.

Rufen Sie uns an:
+4917644437667

Schadensersatz oder Wiederherstellung – Ihre Wahl!

Im Paragraphen 249 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht folgendes: "Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre." Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass bei einem schuldlosen Unfall oder Schaden das Unfallopfer in dem Maße entschädigt werden muss, als hätte das Ereignis nie stattgefunden. Diese Entschädigung beinhaltet auch die Kosten für das Gutachten! In Absatz 2 wird zudem festgelegt: Als Geschädigter haben Sie die Wahl, die Reparatur des Fahrzeugs zu verlangen oder den Schaden finanziell abgegolten zu bekommen. Nutzen Sie Ihre Rechte und vertrauen Sie die Bewertung des Schadens einem Fachmann an!
Welche Vorteile hat ein Unfallgutachten?
Um eine umfassende Beweissicherung sicherzustellen, erstellen wir eine detaillierte Dokumentation des Schadens. Dadurch können Sie sicherstellen, dass die Mängel professionell und sachgemäß behoben werden, und es kommt später zu keinen Unstimmigkeiten bezüglich des Ausmaßes des Schadens.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Schaden an Ihrem Fahrzeug finanziell abzugelten, dient unser Unfallgutachten der Versicherung als Grundlage für die Abrechnung. Diese Methode der sogenannten fiktiven Schadensabrechnung arbeitet oft zugunsten Ihrer Interessen.
Durch unser Unfallgutachten haben Sie die Möglichkeit, eine Wertminderung geltend zu machen. Anhand von Parametern wie Reparaturmethode, Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter und Laufleistung ermitteln wir die Wertminderung für Ihr Auto oder Motorrad. Es gibt verschiedene Berechnungsverfahren für diese sogenannte merkantile Wertminderung, und wir informieren Sie über die für Sie geeignetste Vorgehensweise.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchten, sind Sie dazu verpflichtet, alle durchgeführten Reparaturen anzugeben. Dieses Prinzip des deutschen Rechts basiert auf dem Grundsatz von "Treu und Glauben": Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, alle Faktoren, die die Bewertung beeinflussen könnten (einschließlich negativer Aspekte), offenzulegen. Unser Unfallgutachten dokumentiert den genauen Umfang des Schadens, was Ihnen beim späteren Verkauf als verlässliche Grundlage dient.
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs haben Sie gesetzlich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Oft wird der Wert des Fahrzeugs pauschal geschätzt. In unserem Unfallgutachten berechnen wir die Mindestklasse des Ersatzfahrzeugs, die Ihnen tatsächlich zusteht.
Falls Sie den Mietwagen nicht nutzen möchten, haben Sie das Recht auf eine Erstattung des Nutzungsausfalls für Ihr Fahrzeug. Hierfür berechnen wir im Unfallgutachten den Ihnen zustehenden Tagesbetrag.
Wir erstellen Unfall- und Schadengutachten für eine breite Palette von Fahrzeugen, darunter LKW, Motorräder, Anhänger, Landmaschinen und Sonderaufbauten. Dabei spielt die Automarke keine Rolle. Auf Wunsch können wir auch im Fall eines Kaskoschadens Unterstützung bieten. Bei einem Kaskoschaden wird jedoch normalerweise ein Gutachter von Ihrer eigenen Versicherung eingeschaltet. Die genauen Einzelheiten dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Was beinhaltet ein Kfz-Schadengutachten?

Ein Schadengutachten verschafft Ihnen eine detaillierte Übersicht über den Umfang des Schadens, die Höhe des Schadens und den Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Schadenereignis!

  • Begutachtung in unserem Prüfungsraum.
  • Berechnung der erforderlichen Reparaturkosten, Kosten für die Instandsetzung und Lackierung.
  • Dokumentation der Fahrzeugdaten, einschließlich der genauen Typidentifikation mit Standard- und Sonderausstattung, Reifengröße, Profiltiefe, Kilometerstand und Bewertung des Pflegezustands.
  • Einschätzung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs nach dem Schadenereignis.
  • Aufzeichnung der Wertminderung, wenn der Wert des Fahrzeugs beeinträchtigt ist.
  • Berechnung des Wiederbeschaffungswertes unter Berücksichtigung der entsprechenden Bewertungsmethode.
  • Berechnung des Restwerts im Falle eines Totalschadens.
  • Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer in Arbeitstagen, ohne Berücksichtigung von Stillstand- oder Wartezeiten.
  • Ausführliche Darstellung des genauen Schadenumfangs, inklusive Aufzählung aller beschädigten Baugruppen. Darüber hinaus detaillierte Auflistung aller erforderlichen Ersatzteile mit ihren Preisen.
  • Entschädigung für Nutzungsausfall pro Tag gemäß der ermittelten Nutzungsausfallgruppe.
  • Kostenermittlung für Umbauten von Sonderkomponenten, Radiosystemen oder spezieller Innenraumausstattung.
  • Geschätzte Zeitspanne für die Wiederbeschaffung im Fall eines Totalschadens.

Welche weiteren Ansprüche können aus einem Haftpflichtschaden entstehen?

Aus dem Haftpflichtschaden können neben den allgemeinen Forderungen noch weitere Ansprüche entstehen:
  • Sachkosten für die Reparatur oder den Ersatz:
    Kosten für Reparaturen, Ausfall der Nutzung, Mietwagenkosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Kosten für die Ersatzbeschaffung, Entsorgungskosten und Sachschäden.
  • Personenbezogene & sonstige Ansprüche:
    Medizinische Aufwendungen, Einkommensausfälle, Schmerzensgeld, Kosten für Sachverständige, Anwaltsgebühren, Pauschale für Auslagen, Gebühren für Finanzierung, Zulassungs- und Ummeldegebühren sowie Standkosten.
Wer trägt die Kosten eines freien Sachverständigen?
Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Gutachter?
Wenn Sie als Geschädigter des Unfalls gelten (also nicht der Unfallverursacher sind), sollten die Kosten für ein Kfz-Gutachten von der Versicherung des Schuldigen übernommen werden. Dies gilt, sofern die Schwelle für Bagatellschäden von etwa 750 € - 1.000 € nicht überschritten wurde. Falls es sich um einen Bagatellschaden handelt, ist es ratsam, statt eines Gutachtens einen kostengünstigeren Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag sollten dann vom Verursacher des Schadens oder seiner Versicherung getragen werden. Eine vollständige Kostenübernahme setzt voraus, dass Sie keinerlei Mitschuld an dem Unfall haben. Falls Sie jedoch eine gewisse Teilschuld oder Mitverantwortung am Unfall tragen, müssen Sie die Sachverständigenkosten anteilig entsprechend der ermittelten Haftungsquote tragen.

Wie läuft die Gutachtenerstellung konkret ab?

Schritte einer Kfz-Gutachtenerstellung:
  • 1

    Beauftragung eines Kfz-Gutachters für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens

    Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit dem Gutachter Ihres Vertrauens für die Schadensbegutachtung. Es kann vorkommen, dass Ihr Fahrzeug bei erheblichen Schäden nicht mehr fahrbereit ist. In solchen Fällen wird der Gutachter einen Termin zur Begutachtung vor Ort arrangieren.
    Falls der Schaden die Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeugs nicht beeinträchtigt hat, kann der Ort flexibel gewählt werden. In diesem Fall wird unser Gutachter gemeinsam mit Ihnen einen Termin entweder in unserer eigenen Prüfhalle oder auf Wunsch in Ihrer Werkstatt, Ihrem Arbeitsplatz usw. vereinbaren.
  • 2

    Die Begutachtung und Schadenaufnahme

    Vor Ort wird der Gutachter gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Zuerst wird die sogenannte Abtretungserklärung, die unsere Beauftragung bestätigt, ausgefüllt und unterzeichnet. Danach wird Ihr Kfz-Gutachter das Fahrzeug begutachten und Sie zur Unfallursache und dem entstandenen Schadenumfang befragen. Während der Schadensaufnahme erhalten Sie Informationen und haben selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Sachverständige beginnt mit der Dokumentation durch Fotos, beginnend mit einer Gesamtaufnahme des Fahrzeugs, um den Gesamtzustand festzuhalten. Daraufhin werden Bilder von Rädern und Reifen, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Innenraum, vorherigen Schäden und der TÜV-Plakette gemacht. Anschließend werden Fotos vom betroffenen Schadenbereich aus verschiedenen Blickwinkeln aufgenommen, wobei immer mehr ins Detail gegangen wird.
  • 3

    Erstellung des Unfall- und Schadengutachtens

    Nach der Begutachtung beginnt der Sachverständige mit der Bearbeitung des Gutachtens. Er wählt die Fotos aus, auf denen die Beschädigungen besonders deutlich erkennbar sind, und markiert die betroffenen Stellen. Sobald alle Bilder bearbeitet sind, recherchiert der Gutachter den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
    Nachdem der Schaden kalkuliert wurde, kann es vorkommen, dass der Gutachter, wenn der Schaden die 70%-Regelung überschreitet, auch den Restwert des beschädigten Fahrzeugs ermitteln muss. Nachdem alle relevanten Werte ermittelt wurden, verfasst der Kfz-Gutachter alle erforderlichen Erläuterungen und erstellt das vollständige Gutachten. Wie lange es dauert, ein Kfz-Gutachten zu erstellen, können Sie hier erfahren.
  • 4

    Versand des Schadengutachtens und Begleitung bei der Schadenabwicklung

    Zu guter Letzt wird das Gutachten an den Auftraggeber geschickt, gegebenenfalls an dessen Rechtsanwalt, und eine Kopie wird an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gesendet. Der Kunde wird vorab telefonisch über die Ergebnisse informiert und erhält Beratung zur weiteren Vorgehensweise.
    Unser Service endet hier nicht. Während des gesamten Prozesses der Schadenabwicklung und Versicherungsregulierung begleiten wir unseren Kunden bis zur vollständigen Abwicklung des Schadens. Sollten Kürzungen seitens der gegnerischen Versicherung vorgenommen werden, erstellen wir für unsere Kunden im Hinblick auf technische Abzüge natürlich eine professionelle Stellungnahme, um unsere Argumente durchsetzbar zu machen.
Führt ein Unfallgutachten alle Schäden am Auto auf oder nur bestimmte?
Ein Gutachten wird immer für den konkret betroffenen Schaden erstellt und erfasst den Umfang der entstandenen Schäden. Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Auffahrunfall am Heck beschädigt wurde, wird lediglich der Heckschaden sowie dessen Auswirkungen begutachtet.
Andere Schäden, die nicht durch diesen spezifischen Unfall verursacht wurden, haben für das Kfz-Gutachten eine sekundäre Bedeutung. Wenn es beispielsweise um die Wertminderung geht, werden vorherige Schäden an Ihrem Fahrzeug bei der Berechnung berücksichtigt.
Wenn neuere Schäden ältere Unfallschäden überlagern, müssen in solchen Fällen entsprechende Abschläge berücksichtigt werden.
Die Wertminderung nach einem Verkehrsunfall, sofern sie anfällt, ist ebenfalls eine Form des Schadens und wird bei der Erstellung eines Kfz-Gutachtens ebenfalls berücksichtigt. Dieser Wertverlust Ihres Fahrzeugs wird aufgrund der sogenannten Offenbarungspflicht ermittelt, die beim eventuellen Verkauf des Fahrzeugs relevant ist.
Wir freuen uns auf Sie!
Machen Sie sich keine Sorgen um Anfahrtkosten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen und dessen Anfahrt.
Unser unabhängiges Sachverständigenbüro für die Kraftfahrzeugbewertung hat seinen Sitz in München und erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang. Wir bieten Dienstleistungen zur Bewertung von Fahrzeugen aller Marken an und bringen erfahrene Fachleute zusammen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Besichtigung Ihres Unfallfahrzeugs in einem Umkreis von 100 Kilometern um München an.
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