Ja, das ist korrekt. In einigen Fällen können Schadengutachten angefochten werden, wenn eine der Parteien, sei es der Unfallgegner oder der Geschädigte selbst, der Meinung ist, dass das Gutachten fehlerhaft, ungenau oder unzutreffend ist. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel:
- Fehlerhafte Informationen: Wenn das Gutachten falsche Informationen oder Schätzungen enthält, die den Schaden oder die Reparaturkosten nicht korrekt widerspiegeln.
- Mutwillige Falschdarstellung: Wenn der Sachverständige bewusst falsche Angaben gemacht hat, um den Schaden oder die Reparaturkosten höher oder niedriger erscheinen zu lassen.
- Unstimmigkeiten: Wenn es Unstimmigkeiten oder Diskrepanzen zwischen den Aussagen im Gutachten und den tatsächlichen Gegebenheiten gibt.
- Überhöhte Reparaturkosten: Wenn der Unfallgegner oder die Versicherung der Meinung sind, dass die im Gutachten angegebenen Reparaturkosten überhöht sind.
- Unterschiedliche Bewertungen: Wenn der Geschädigte oder der Unfallgegner der Meinung sind, dass die Bewertung des Fahrzeugs (z. B. Wiederbeschaffungswert, Restwert) im Gutachten nicht angemessen ist.
In solchen Fällen können die beteiligten Parteien das Gutachten anfechten und gegebenenfalls ein Gegengutachten erstellen lassen, um die strittigen Punkte zu klären. Eine solche Anfechtung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn die Streitigkeiten nicht außergerichtlich beigelegt werden können. Es ist wichtig, die eigene Position durch Beweise zu stützen und gegebenenfalls juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen zu vertreten.