FAQ zum Kfz-Schaden

Ab welcher Schadenssumme lohnt sich ein Kfz-Gutachten?
Sie haben eine Frage zur Höhe der Schadenssumme? Hier können Sie unseren Sachverständigen Ihre Frage stellen. Unsere Kfz-Gutachter werden versuchen die passende Antwort zu geben.
Muss der Schaden exakt für die ausgewiesene Schadenssumme behoben werden?
Nein, eine Schadensbehebung laut Gutachtensumme ist nicht erforderlich. Allerdings wird dies empfohlen. Das Kfz-Gutachten dokumentiert exakt, wieviel die Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer zertifizierten Fachwerkstatt kostet. Im Grunde haben Sie die Wahl, wo, wie und ob Sie Ihren Wagen reparieren lassen. Nachdem man Ihnen die Schadenssumme ausbezahlt hat (fiktive Abrechnung), können Sie frei über den Betrag verfügen. Bitte bedenken Sie: Bestimmte Posten werden erst ersetzt, wenn Sie einen Nachweis für die Reparatur vorlegen. Dazu zählt beispielsweise eine Ausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur. Auch die im Gutachten ausgewiesene Mehrwertsteuer auf die Reparaturarbeiten wird erst nach Vorlage eines Reparaturnachweises ausgezahlt.
Woraus ergibt sich die Schadenssumme?
Die Schadenssumme setzt sich aus mehreren Posten zusammen: für benötigte Ersatzteile, Arbeitszeiten und Material für die Reparatur und Lackierung. Für Arbeitszeiten, die beim Aus- und Einbau von Teilen anfallen. Hinzu kommen ggf. Kosten zur Wiederherstellung bestimmter Teile, Blecharbeiten (z. B. das Ausbeulen einer Tür, das Richten eines verzogenen Rahmens) oder eine Achsvermessung mit Einstellarbeiten. Die Summe der Kosten kann sich durch den Nutzungsausfall erweitern. Das sind Kosten, die durch den Ausfall Ihres Autos während der Reparatur entstehen. Dazu kommen Kosten, die in Verbindung mit dem Unfall und seinen Folgen entstehen, wie eine Wertminderung (bspw: Ruhkopf Sahm). Der Sachverständige berechnet die Wertminderung für das Gutachten.

Wie genau wird der Schaden dokumentiert?

Während der Begutachtung wird das Fahrzeug zunächst aus jedem Winkel fotografiert. Auch in der Totalen, damit der Bezug zum Gesamtfahrzeug bestehen bleibt. Man spricht hier von einer sogenannten Rundumansicht. Der Schaden am Fahrzeug wird dann zunächst aus der Totalen (Gesamtansicht) dokumentiert. Anschließend werden diverse Detailfotos der Schäden gemacht. In den meisten Fällen werden die beschädigten Anbauteile (z. B. Stoßfänger) der Karosserie demontiert, um mögliche Verformungen oder Schäden an Rahmen und darunterliegenden Bauteilen zu erkennen. Im Anschluss werden die Beschädigungen im zerlegten Zustand mit Lichtbildern dokumentiert. Die Kosten für das Freilegen des Schadenbereichs trägt übrigens der Sachverständige, da sie Teil der Begutachtung sind.

Wo liegt die Bagatellschadengrenze?

Die Bagatellschadengrenze für ein Kfz-Gutachten liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 700 bis 750 €. Dieser Wert ist sicherlich in den letzten Jahren durch die steigenden Lohnkosten nicht mehr zeitgemäß, aber immer noch gültig. Aus diesem Grund haben sich bereits diverse Gerichte darauf verständigt, dass die Bagatellschadengrenze örtlich teilweise auf 1.000 € festgesetzt wurde.

Was ist eine Nutzungsausfallbestätigung?

Eine Nutzungsausfallbestätigung ist Basis der Entschädigung für den Ausfall Ihres Wagens. Diese Bestätigung ist notwendig, wenn Sie wegen eines Unfalls oder Schadens Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen konnten. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung ist, dass Sie während der Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen gemietet haben. Die Nutzungsausfallbestätigung dient der Versicherung als Beleg für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs. Daher spricht man auch von einer sogenannten Reparaturbestätigung.

Wann brauche ich eine Reparaturbestätigung?

Eine Reparaturbestätigung ist immer dann nötig, wenn Sie Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert haben und/ oder wenn Sie keine Rechnung über die Reparatur vorlegen können. Die Bestätigung dient als Nachweis, dass Ihr Wagen instand gesetzt wurde. Das ist wichtig, um Ihren Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Wie muss das Fahrzeug für das Gutachten vorbereitet werden?

Grundsätzlich sollte der Schadensbereich an Ihrem Fahrzeug ebenso wie die Fahrgastzelle gut zugänglich sein. Weitere Fahrzeugvorbereitungen sind in der Regel nicht erforderlich. Wir empfehlen allerdings, sofern möglich, den Wagen vorab kurz mit reinem Wasser abzuwaschen, damit dieser auf den Fotos für die allgemeine Wertermittlung gepflegt aussieht. Verwenden Sie keine Reinigungs- oder Spülmittel und keine Politur.

Wann sollte das Gutachten nach einem Unfall beauftragt werden?

Idealerweise lassen Sie ein Gutachten möglichst zügig, wenn nicht sogar direkt im Anschluss an das Schadenereignis, durchführen. Kommt es bei der Erstellung eines Kfz-Gutachtens zu Verzögerungen, kann das Schadenergebnis durch verschiedene Faktoren verfälscht werden. Dazu zählen das Wetter, Diebstahl, unsachgemäße Handhabung, zum Beispiel beim Abschleppen oder Zwischenparken, aber auch Folgeschäden.

Kann ich ein Gutachten auch bei einem Bagatellschaden bekommen?

Ja, ein Kurzgutachten ist sinnvoll.
Ist absehbar, dass es sich bei einem Kfz-Schaden um einen Bagatellschaden mit einer Schadenssumme von unter 1.000 € handelt, stellen wir Ihnen gerne ein kostengünstiges Kurzgutachten aus. Die Kosten hierfür übernimmt in aller Regel die gegnerische Versicherung. Allerdings dient es vor Gericht nicht als Beweis.

Wer zahlt den Gutachter, wenn mein Schaden ein Bagatellschaden ist?

In solch einem Fall entschied das Amtsgericht Köln, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten tragen muss. Dies wurde so begründet: Sollte ein berechtigter Verdacht auf eine hohe Schadenssumme bestehen, darf man selbstverständlich einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen.

Was ist eine Schadenminderungspflicht und wen betrifft es?

Die Schadenminderungspflicht ist im deutschen Recht verankert. Sie bezeichnet die Pflicht des Geschädigten, den ihm entstandenen Schaden und dessen Folgen so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet zum Beispiel, bei Bagatellschäden auf ein teures Kfz-Gutachten nach Möglichkeit zu verzichten. Andernfalls könnte auf den Geschädigten eine Kürzung der Ersatzansprüche zukommen. Es ist dennoch ratsam, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Bemessung der Schadenhöhe zu beauftragen.

Führt ein Gutachten alle Schäden am Auto auf, oder nur bestimmte?

Ein Gutachten wird immer für den Umfang des Schadens erstellt, der Gegenstand des Streits ist. Wurde Ihr Auto durch einen Auffahrunfall am Heck beschädigt, werden nur der Heckschaden und seine Auswirkungen begutachtet.

Schäden, die nicht durch diesen Unfall verursacht wurden, spielen für das Kfz-Gutachten eine zweitrangige Rolle. Anderes gilt zum Beispiel für die Wertminderung: Hier werden vorherige Schäden Ihres Fahrzeugs mit einbezogen.
Wir freuen uns auf Sie!
Machen Sie sich keine Sorgen um Anfahrtkosten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen und dessen Anfahrt.
Unser unabhängiges Sachverständigenbüro für die Kraftfahrzeugbewertung hat seinen Sitz in München und erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang. Wir bieten Dienstleistungen zur Bewertung von Fahrzeugen aller Marken an und bringen erfahrene Fachleute zusammen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Besichtigung Ihres Unfallfahrzeugs in einem Umkreis von 100 Kilometern um München an.
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