FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Ansammlung von häufig gestellten Fragen und Antwort auf sie.
Kontaktaufnahme
  1. Bitte senden Sie uns eine Kopie vom Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) per WhatsApp / Email zu.
  2. Bitte senden Sie uns das Fotomaterial (2-3 Bilder) vom Schaden zu.
  3. Wir melden uns umgehend zurück und vereinbaren einen Besichtigungstermin (bei Ihnen oder in einer Werkstatt).
  4. Nach der Besichtigung erstellen wir innerhalb von wenigen Stunden ein Gutachten.
  5. Wir melden uns zurück und besprechen mit Ihnen die ermittelten Zahlen.
  6. Das Gutachten wird an die Versicherung (oder Ihren Anwalt) verschickt.
  7. In einigen Wochen wird Ihnen die Schadensumme auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Express-Auszahlung
In einigen Fällen und bei geklärter Schuld und Haftungsfrage besteht die Möglichkeit die Schadenersatzforderungen an uns abzutreten uns sich eine s.g. Express-Auszahlung zusichern.
Hilft der Gutachter, wenn die Werkstatt fehlerhaft gearbeitet hat?
Ja, der Gutachter steht Ihnen zur Seite, wenn die Werkstatt fehlerhafte Arbeit geleistet hat.
Bei der Überprüfung der Rechnung untersucht der Kfz-Gutachter sorgfältig alle aufgeführten Positionen der Rechnung. Der Fokus liegt dabei auf folgenden Aspekten: Sind die veranschlagten Kosten und die berechneten Arbeitsstunden angemessen? Mithilfe der Kalkulations-Software des Fahrzeugherstellers überprüfen wir die Arbeitszeiten für die aufgeführten Reparaturschritte. Auf Anfrage stellen wir Ihnen auch gerne ein Gutachten zur Beweissicherung aus. In diesem Zusammenhang bewertet der Sachverständige die Rechnung und den aktuellen Zustand Ihres Fahrzeugs.
Kostenvoranschlag: Gutachter oder Werkstatt?
Die Hauptaufgabe eines Gutachters besteht darin, den erforderlichen Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung eines Schadens präzise einzuschätzen, basierend auf seinem Fachwissen und seiner Erfahrung. In diesem Kontext erstellt der Sachverständige einen Kostenvoranschlag, der sämtliche geplanten Arbeiten, benötigten Teile und geschätzten Kosten umfasst. Der Kostenvoranschlag des Gutachters hat Vorrang vor dem der Werkstatt: Er ist auf professionelle Weise ermittelt und dokumentiert den Schaden ausführlich mittels Bildern.

Kann ein freier Sachverständiger jedes Fahrzeug beurteilen?

Im Grunde ja.
Der Sachverstand des Sachverständigen bzw. Gutachters setzt hierbei die Grenze. Wie überall gibt es auch unter Gutachtern Experten für einzelne Bereiche. So kann sich der eine Sachverständige auf die Beurteilung von Oldtimern spezialisiert haben, der andere auf Wohnmobile, einer auf die Schadenaufnahme, ein anderer auf Reparaturfehler. Wir empfehlen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten freien Sachverständigen, vorab zu erfragen, ob dieser Spezialist für Ihr Anliegen ist.

Kann mir ein Gutachter bei der Durchsetzung meiner Ansprüche helfen?

Nein. Ein Kfz-Sachverständiger nimmt objektiv die Ist-Situation hinsichtlich des Fahrzeugs und dessen wertbestimmenden Zustand auf. Auf dieser Basis ermittelt er die voraussichtliche Höhe des Anspruchs. In einem Kfz-Schadengutachten wird dann die Höhe der Reparaturkosten und gegebenenfalls die anfallende Wertminderung ausgewiesen. Die Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht, gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung, steht dem Gutachter nach dem deutschem Recht nicht zu. Hier ist zwingend ein Anwalt notwendig, wozu wir Ihnen grundsätzlich bei der Abwicklung eines Haftpflichtfalls raten. Die Kosten hierfür müssen im Rahmen der Regulierung erstattet werden.

Kann mir ein Sachverständiger bei der Erfassung der Rechtslage helfen?

Entschuldigung für das Missverständnis. Ein Kfz-Sachverständiger erfasst objektiv den aktuellen Zustand des Fahrzeugs sowie die relevanten wertbestimmenden Faktoren. Auf dieser Grundlage ermittelt er die voraussichtliche Höhe des Anspruchs. In einem Kfz-Schadengutachten werden dann die geschätzten Reparaturkosten und eventuelle Wertminderungen dargelegt. Allerdings hat der Gutachter nach deutschem Recht nicht die Befugnis, Ansprüche vor Gericht oder gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherung durchzusetzen. Hierfür ist zwingend ein Anwalt erforderlich, den wir Ihnen grundsätzlich für die Abwicklung eines Haftpflichtfalls empfehlen. Die Kosten für den Anwalt müssen im Rahmen der Schadensregulierung erstattet werden.

Mit welchen Mitteln arbeitet ein Kfz-Sachverständiger?

Für die Erfassung des Schadens verwendet der Sachverständige eine hochwertige Digitalkamera, einen Dellenreflektor, eine Lampe, Profiltiefenmesser und einen Notizblock. Abhängig von der Art des Schadens können auch spezielle Werkzeuge und Messgeräte sowie die Expertise des Gutachters erforderlich sein. Für die präzise Kalkulation des Schadens greift ein Sachverständiger auf kostspielige Spezialsoftware und Datenbanken zurück. Diese enthalten Informationen zu Ersatzteilpreisen, Fahrzeugbauplänen und Bewertungsstatistiken. Bei der Erstellung des Gutachtens nutzt ein Kfz-Gutachter Kalkulationsprogramme von DAT, Schwacke oder Audatex.

Welche Ausbildung hat ein Kfz-Sachverständiger?

Ein Kfz-Gutachter oder Kfz-Sachverständiger muss definitiv eine umfassende Ausbildung im Bereich Fahrzeugtechnik absolviert haben. Dies kann ein Studium der Fahrzeugtechnik an einer Fachhochschule, Universität oder Akademie sein, das mit einem Diplom-Ingenieur oder staatlich geprüften Techniker abschließt, beziehungsweise eine abgeschlossene Ausbildung als Kfz-Meister mit Meisterbrief. Weder ein ausgebildeter Kfz-Meister oder ein Maschinenbautechniker noch ein Diplom-Ingenieur normalerweise keine spezialisierte Ausbildung im Sachverständigenwesen. Diese Kenntnisse sollen gesondert eingeholt werden.

Muss ich die Gutachterkosten eines Kfz-Sachverständigen auslegen?

Handelt es sich um ein Unfall- oder Kfz-Gutachten in einem Haftpflichtfall, bei dem Sie der Geschädigte sind, lautet die Antwort grundsätzlich: Nein. Die Bedingung für die Übernahme der Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung ist, dass Sie als Geschädigter keine Teilschuld oder Mithaftung am Schadenereignis tragen. In diesem Fall ist die Erstellung des Gutachtens für Sie kostenfrei somit ist keine Vorfinanzierung der Kosten erforderlich.

Wie objektiv ist der Sachverständige von der Versicherung?

Grundsätzlich sollte jeder Sachverständige uneingeschränkt objektiv handeln. Dies gilt selbstverständlich auch für jene, die von Versicherungen für ihre Dienstleistungen bezahlt werden. Diese Objektivität ist im Übereinstimmung mit den Interessen der Versicherungen, da diese gesetzlich zur objektiven Schadenregulierung verpflichtet sind. Möglicherweise kennen Sie den Ausdruck "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich sing" - dieser veranschaulicht, dass es im Interesse einer Versicherung liegt, die auszuzahlende Schadenssumme so gering wie möglich zu halten.
Wir freuen uns auf Sie!
Machen Sie sich keine Sorgen um Anfahrtkosten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen und dessen Anfahrt.
Unser unabhängiges Sachverständigenbüro für die Kraftfahrzeugbewertung hat seinen Sitz in München und erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang. Wir bieten Dienstleistungen zur Bewertung von Fahrzeugen aller Marken an und bringen erfahrene Fachleute zusammen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Besichtigung Ihres Unfallfahrzeugs in einem Umkreis von 100 Kilometern um München an.
Made on
Tilda